Müller-Hof Newsletter – Dezember 2018

ars – aktuelles aus Recht und Steuern

Datenschutz: Neues zum Datenschutz

Zum vieldiskutierten Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Geltung seit 25.05.2018 gibt es inzwischen weitere Informationen, teilweise auch Gerichtsurteile. Nicht überall ist inzwischen aber eine klare Linie absehbar.

Die teilweise befürchtete große Abmahnwelle durch Wettbewerber ist bisher soweit ersichtlich weitgehend ausgeblieben. Das mag auch daran liegen, dass unter den Gerichten umstritten ist, ob Wettbewerber wegen DSGVO-Verstößen überhaupt abmahnen können. Etwa die Landgerichte in Bochum und Wiesbaden verneinen das, weil die DSGVO eventuelle Sanktionen wegen Datenschutzverstößen abschließend regele. Anders sieht das etwa das OLG Hamburg, das die Sanktionen in der DSGVO nicht für abschließend hält. Zumindest wenn ein Datenschutzverstoß zugleich auch einen Wettbewerbsvorteil bedeute, könne ein Konkurrent abmahnen. Allerdings hat das OLG jedenfalls in der konkreten Entscheidung eine relativ strenge Auffassung dazu vertreten, wann ein Wettbewerbsvorteil vorliege, und im konkreten Fall den Rechtsverstoß am Ende verneint.

Die Aufsichtsbehörden haben zur DSGVO eine weitere (rechtlich nicht bindende) Orientierungshilfe herausgegeben, die sich insbesondere mit Werbemaßnahmen befasst. Darin wird u.a. betont, dass es etwa bei E-Mail-Werbung einen Gleichklang zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz gebe. Wenn nach dem UWG etwa E-Mail-Werbung erlaubt ist, sei (normalerweise) im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO) ein überwiegendes Interesse des Werbetreibenden anzunehmen. Allerdings sind auch die Anforderungen des UWG streng.

Jedenfalls die Aufsichtsbehörden sind aber z.B. der Auffassung, dass auch „Bestandskunden“ (d.h. Kunden, die bereits vor dem 25.05.2018 gewonnen wurden) über den Umgang mit den Daten zu informieren sind. Das dürfte aber z.B. auch dadurch erreichbar sei, dass im Rahmen eines Newsletters auf die (aktuellen) Datenschutzinformationen verwiesen oder diese mitgeschickt werden.

Viele weitere Einzelfragen sind trotzdem noch immer ungeklärt. Gleichwohl gehen die Aufsichtsbehörden inzwischen verstärkt dazu über, auch Betriebe konkret zu prüfen. Das Thema „Datenschutz“ bleibt daher aktuell.

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