Handelsrecht: Verkäufer: Keine zweite Chance zur Nachbesserung!

Wenn der Käufer die Beseitigung von Mängeln verlangt und dafür eine Frist setzt, stellt sich die Frage, ob er dann gleich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn bis zum Fristablauf nicht alle Mängel beseitigt sind. Rechtsanwältin Michelle Jakob erklärt eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs und ihre Auswirkungen.

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