Gesellschaftsrecht: GmbH: Gesellschafterversammlungen in Zeiten von Covid-19

Zwar wurde nun anlässlich der Corona-Pandemie gesetzlich geregelt, dass Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren nicht mehr unbedingt einstimmig gefasst werden müssen. Eine problemlose Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter ist damit aber noch nicht sichergestellt. Im aktuellen Beitrag zeigt Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, auf, welche offenen Fragen bleiben und wie diese am besten gelöst werden können.

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