Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bewirken, dass viele Arbeitnehmer, Selbstständige oder Einzelhändler wegen weggefallener Einkünfte die Mietzahlungen nicht mehr aufbringen können. Zwar hat kürzlich der Gesetzgeber in einer solchen Situation die Kündigungsmöglichkeit des Vermieters eingeschränkt, sie ist aber entgegen dem Verständnis mancher Mieter nicht gänzlich ausgeschlossen. Rechtsanwalt Stephan Stöcker stellt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in seinem Beitrag die neue Gesetzesregelung dar.
Schutz für Vermieter – Mietnomaden erkennen
Miet- und Pachtrecht: Verspätete Abrechnung von Betriebskosten durch Hausverwaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 249/15) mit dem in der Praxis recht häufig vorkommenden Problem auseinandergesetzt, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung trotz Überschreitung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Frist gegenüber seinem Mieter einen Anspruch auf Zahlung der Nachforderung hat, wenn der Hausverwalter die Jahresabrechnung verspätet vorlegt.
Kann der Mieter einen Mietvertrag widerrufen?
Verbraucher haben bekanntlich weitgehende Widerrufsrechte, z.B. im Versandhandel. Aber auch für Mieter ist gesetzlich ein Widerrufsrecht vorgesehen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Allerdings sind die Voraussetzungen für ein solches Widerrufsrecht des Mieters hoch. In der Praxis ergibt sich ein Widerrufsrecht deshalb nur in außergewöhnlichen Fällen.