Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht, gibt Hinweise zu den neuen Gesetzen über digitale Dienste, vor allem für das Impressum.
Internetrecht: Vorgehen gegen Negativbewertungen im Internet
Welche Möglichkeiten nach neuer Rechtsprechung bestehen, um sich gegen unberechtigte Negativbewertungen zu wehren, weiß Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.
IT-Recht: Verkauf von Produkten mit „digitalen Elementen“
Von neuen gesetzlichen Pflichten für alle Verkäufer von digitalen Produkten an Verbraucher berichtet Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht.
IT-Recht: Datenschutzmaßnahmen zu empfehlen
Worauf im Datenschutz aktuell besonders zu achten ist und welche Risiken drohen, beschreibt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.
IT-Recht: Datenschutzverstöße – das Risiko steigt
Bußgelder werden höher, „Schmerzensgeld“ könnte es zukünftig auch schon bei Bagatellverstößen geben, warnt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.
Gefahr durch die „Chefmasche“
Es häufen sich Betrugsfälle nach der „Chefmasche“: In gefälschten E-Mails, die angeblich vom Chef stammen, werden Mitarbeiter zur eiligen Überweisung z.B. an angebliche ausländische Lieferanten aufgefordert und um Vertraulichkeit gebeten. Die Praxis zeigt, dass Mitarbeiter immer wieder darauf reinfallen und die Masche funktioniert. Um das Unternehmen zu schützen, sind Vorkehrungen zu treffen.
Ohne Datenschutzerklärung geht es nicht mehr
Es ist inzwischen Pflicht, dass ein Besucher einer Internetseite informiert werden muss, in welcher Weise von ihm personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden. Die entsprechende Datenschutzerklärung muss leicht zu finden sein. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf für die Homepagegestaltung von Unternehmen.
Neue Gerichtsentscheidungen zu illegalen Downloads
Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2016 mehrere Urteile gefällt, die Bedeutung für die rechtliche Behandlung illegaler Downloads und diesbezügliche Abmahnungen haben. Dabei ging es vor allem um die Reichweite der Haftung für Fehlverhalten von Familienangehörigen, WG-Mitbewohnern, Besuchern oder sonstigen WLAN-Nutzern. Aber auch zum Streitwert, der für die Abmahnkosten von Bedeutung ist, erging eine Entscheidung.