Mietrecht / Pachtrecht
Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie als Vermieter oder Verpächter einerseits oder Mieter oder Pächter andererseits rechtliche Beratung und Vertretung benötigen, und zwar sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Die Betreuung im Mietrecht und Pachtrecht reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung über die laufenden Rechtsfragen der Instandhaltung, Mängel, Miethöhe und Nebenkosten bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst insbesondere Mietforderungen, Mängelansprüche, Kautionen und Schadensersatz, Rechtsfragen aus dem Maklerrecht sowie die Vertretung bei Räumungsklagen und der anschließenden Zwangsräumung.