Wettbewerbsrecht: Unterlassungserklärungen – immer erst prüfen und dann unterschreiben

Wer sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, rechtswidrige Werbung zukünftig zu unterlassen, muss sicherstellen, dass er dies auch tatsächlich einhält. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt, welche Risiken bestehen, wenn man etwas übersieht. Näheres ergibt sich aus dem Beitrag von Rechtsanwalt Volkmar Nicodemus, der als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Entscheidung erläutert.

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