Müller-Hof Newsletter – Juni 2022

art – AktuelleRechtsTipps

Vertriebsrecht: Preisangabenverordnung novelliert

Die bisher ziemlich unübersichtliche Preisangabenverordnung (PAngV) ist deutlich klarer strukturiert worden, dabei gab es diverse kleinere und einige größere inhaltliche Änderungen. Die neue PAngV ist zum 28.05.2022 in Kraft getreten. Sie muss unbedingt eingehalten werden, um beispielsweise Abmahnungen zu vermeiden.

Neu ist z.B. die Vorgabe, dass auch bei Fertigpackungen mit weniger als 250 ml bzw. 250 g Inhalt die Grundpreisangabe bezogen auf 1 l bzw. 1 kg erfolgen muss. Die bisher mögliche Bezugnahme auf den Preis pro 100 g bzw. pro 100 ml ist jetzt in aller Regel unzulässig.

Ebenfalls neu ist, dass bei einer Werbung mit einer Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern auch der niedrigsten Gesamtpreis innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung mitgeteilt werden muss.

Das Pfand gehört übrigens nach der PAngV (weiterhin) nach den deutschen Bestimmungen nicht in den Gesamtpreis eines Produkts (wie beispielsweise einer Getränkekiste). Das entspricht inhaltlich der alten PAngV, ist aber von Gerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden, weil nach EU-Recht insoweit (möglicherweise) etwas anderes gelten muss. Die Frage liegt inzwischen beim EuGH, der deutsche Gesetzgeber bleibt aber bei seiner bisherigen Linie.

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