Müller-Hof Newsletter – Dezember 2023

art – AktuelleRechtsTipps

Versicherungsrecht: Versicherungsschutz bei Schäden im Sportverein

Wer Sport in einem Verein betreibt, genießt häufig im Rahmen seiner Vereinstätigkeit Versicherungsschutz über den Verein, ohne es zu wissen. In der Regel besteht der Versicherungsschutz dabei in Form von Gruppenverträgen des jeweiligen lokalen Sportbundes, in dem der Verein organisiert ist.

So verhält es sich beispielsweise bei sämtlichen Mitgliedern von im Landessportbund Baden-Württemberg e.V. organisierten Vereinen, die am 01.01.2023 insgesamt rund vier Millionen Mitglieder zählten. Aber auch im restlichen Bundesgebiet besteht oftmals Versicherungsschutz für die Mitglieder der im dortigen Sportbund organisierten Vereine.

Der gängige Versicherungsumfang kann dabei sowohl Aspekte der aktiven Vereinsausübung wie die Unfall- und Haftpflichtversicherung umfassen, erstreckt sich aber häufig auch auf administrative Bereiche im Rahmen einer D&O-Versicherung („Directors and Officers“), die für Vorstände und Funktionäre der Vereine zur Anwendung kommen kann.

Für die wirksame Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber der jeweiligen Versicherung haben jedoch alle Versicherungsfälle gemeinsam, dass die Schäden ordnungsgemäß zu melden sind. Andernfalls kann der möglicherweise berechtigt entstandene Anspruch auf Versicherungsleistung erlöschen. Dabei sind neben formalen Aspekten der Meldung vor allem häufig Fristen zu beachten. So besteht beispielsweise für Mitglieder von im Sportbund Pfalz und Rheinhessen organisierten Vereinen die Pflicht zur Meldung von Unfallschäden innerhalb von 8 Tagen.

Doch auch nach der Meldung treffen das Vereinsmitglied weitere Pflichten und Obliegenheiten, um den Anspruch auf Auszahlung der vollständigen Versicherungssumme zu erhalten.

Wurde der Versicherungsfall korrekt gemeldet und wurden auch im Anschluss sämtliche Pflichten und Obliegenheit erfüllt, kommt es in der Folge zur Schadensermittlung und zu dessen Regulierung gemäß den jeweiligen Vertragsbedingungen. Gerade bei Sportverletzungen ist an dieser Stelle eine fundierte und gut argumentierte Darlegung der entstandenen Schäden essenziell, da ein direkter Einfluss auf die Höhe der Versicherungssumme besteht.

Im Einzelfall muss dann abgewogen werden, ob die Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens zur Untermauerung der dargelegten Ansprüche helfen kann. Dabei sollten jedoch stets auch die für das Sachverständigengutachten anfallenden Kosten im Blick behalten werden. Sollte man ein Sachverständigengutachten in Erwägung ziehen, empfiehlt es sich vorab die Zustimmung der Versicherung zur Kostenübernahme des Gutachtens einzuholen, um nicht am Ende auf den Sachverständigenkosten sitzen zu bleiben. Auf der anderen Seite kann das Inaussichtstellen ersparter Sachverständigenkosten gegenüber der Versicherung Argumentationsspielraum für die Auszahlung einer höheren Versicherungssumme bieten.

Alles in allem sollte man sich bei einem Versicherungsfall informieren und sich zunächst vertieft mit den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen auseinandersetzen, um in jedem Stadium des Regulierungsablaufs umsichtig handeln zu können. Nur so kann es gelingen, die einem zustehende Versicherungsleistung in vollständiger Höhe zu erhalten.

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