Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.
Wer muss den Makler bezahlen?
Im Mietrecht gilt das „Bestellerprinzip“: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er ihn auch bezahlen und darf dies nicht auf den Mieter abwälzen. Bei einem Verkauf einer Immobilie gilt das bislang nicht, derzeit wird aber eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert.
Mindestlohn steigt auf EUR 8,84
Der gesetzliche Mindestlohn von EUR 8,50 gilt seit 2015. Alle zwei Jahre soll eine Überprüfung und Anpassung stattfinden. Deshalb steigt er zum 01.01.2017 auf EUR 8,84. Demzufolge ist erforderlich, die Vergütungshöhe im Niedriglohnbereich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei Minijobs muss darauf geachtet werden, dass auch weiterhin EUR 450,00 monatlich nicht überschritten werden.
Neues zur Haftung des Bauträgers
Am 12.05.2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, was für Bauträger weitreichende Folgen haben wird. Er hat Klauseln des Inhalts, dass ein Erwerber die vor der Übergabe erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gegen sich gelten lassen muss (sog. Nachzüglerklausel) für unwirksam erklärt.
Schadensersatz wegen überteuerter Lkw
Die Europäische Kommission hat illegale Preisabsprachen der Lkw-Hersteller Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF in den Jahren 1997 bis 2011 aufgedeckt. MAN war auch beteiligt, hatte aber die entscheidenden Hinweise gegeben und blieb deshalb straffrei. Folge des Kartellverstoßes waren überhöhte Lkw-Preise. Vor allem betroffene Lkw-Käufer können nun Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe haben. Wegen drohender Verjährungsfristen sollte aber schnell gehandelt werden.
Ehevertragliche Regelung des Zugewinnausgleichs
Im Falle einer Scheidung berechnet sich der Zugewinnausgleich aus dem Wertzuwachs des Vermögens beider Ehegatten. Dabei ist grundsätzlich auch die Wertentwicklung einer Unternehmensbeteiligung zu berücksichtigen und auszugleichen. Dies kann zu ganz erheblichen und sogar existenzgefährdenden finanziellen Belastungen führen. Durch einen Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder ausgeschlossen werden.
AGG gilt seit 10 Jahren
Vor 10 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet bekanntlich die Diskriminierung von Bewerbern und Beschäftigten aus verschiedenen, im Gesetz genannten Gründen. Bei Inkrafttreten gab es großen Wirbel, es wurde eine Prozesswelle mit hohen Entschädigungen befürchtet. Das trat zwar nicht ein, andererseits gibt es aber auch heute noch immer Anlass zu Diskriminierungsklagen, auch wegen Formfehlern. Auch der Rechtsmissbrauch durch „AGG-Hopper“ ist seit 10 Jahren ein Thema. Eine neue Entscheidung des EuGH bestätigt, dass das AGG keine Scheinbewerber schützt, die sich rechtsmissbräuchlich bewerben, um eine Absage zu erhalten und Entschädigung fordern.
Neues zu Kündigungsklauseln
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden sich meist Regelungen, in welcher Form ein Vertragspartner kündigen muss, z.B. Schriftform. Die gesetzliche Schriftform erfordert eine Original-Unterschrift. Für „Textform“ genügen hingegen E-Mail, Telefax oder Ähnliches. Schon bisher hat die BGH-Rechtsprechung vereinzelt eine unangemessene Benachteiligung angenommen, wenn in AGB strenge Schriftform verlangt wurde. Zum 1. Oktober 2016 tritt auch eine gesetzliche Regelung in Kraft, nach der AGB-Klauseln unzulässig sind, wenn sie für Anzeigen und Erklärungen eines Verbrauchers gegenüber einem Unternehmer eine strengere Form verlangen als die Textform. Daraus ergibt sich Prüfungsbedarf für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ohne Datenschutzerklärung geht es nicht mehr
Es ist inzwischen Pflicht, dass ein Besucher einer Internetseite informiert werden muss, in welcher Weise von ihm personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden. Die entsprechende Datenschutzerklärung muss leicht zu finden sein. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf für die Homepagegestaltung von Unternehmen.
Neues zum Begriff der Betriebskosten
Mietverträge sehen regelmäßig vor, dass die „Betriebskosten“ auf den Mieter abgewälzt werden. Bisher forderte die Rechtsprechung, dass dabei ganz genau angegeben wird, was von diesen „Betriebskosten“ umfasst ist, zumindest war auf die Berechnungsverordnung zur Betriebskostenverordnung Bezug zu nehmen. Nach einem neuen BGH-Urteil vom 10. Februar 2016 genügt aber heutzutage eine pauschale Auferlegung der „Betriebskosten“, weil der durchschnittliche Mieter wisse, was damit gemeint sei.
