Müller-Hof Newsletter – März 2017

ars – aktuelles aus Recht und Steuern

Wer muss den Makler bezahlen?

Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber das Bestellerprinzip im Mietrecht eingeführt, wonach derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt/bestellt hat.

Vermieter möchten diese Kosten gerne auf den Mieter übertragen. Eine solche Übertragung der Maklerkosten vom Vermieter auf den Mieter – sei es durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individualvertraglich – verbietet das Bestellerprinzip jedoch. Ausnahmen hierzu gibt es nicht.

Erfolgt dennoch eine solche Abwälzung der Maklerkosten auf den Mieter, so kann der Mieter bereits geleistete Maklerkosten auch dann zurückfordern, wenn er wusste, dass er den Makler nicht bezahlen muss.

Wesentlich einfacher gestaltet sich die Übertragung der Maklerkosten vom Verkäufer auf den Käufer einer Immobilie. Hier hat der Gesetzgeber bislang noch nicht zu Gunsten des Käufers eingegriffen.

So kann beim Kauf einer Immobilie neben dem Maklervertrag zwischen Verkäufer und Makler auch ein zweiter Maklervertrag zwischen Käufer und dem Makler zustande kommen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich der interessierte Käufer auf ein Inserat des Maklers beruft und aus diesem Inserat ausdrücklich und unmissverständlich hervorgeht, dass für die Vermittlung der Immobilie eine Provision verlangt wird.

Möglich ist nach derzeit geltendem Recht auch, dass beim Kauf einer Immobilie der Makler vom Verkäufer beauftragt wird und zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich vereinbart wird, dass der Käufer das Maklerentgelt zahlt, obwohl der Käufer den Makler nicht beauftragt hat.

Dem könnte alsbald ein Riegel vorgeschoben werden. Die SPD hat nach ersten Pressemitteilungen Pläne dafür, das Bestellerprinzip auch auf den Verkauf von Immobilien auszuweiten. Auch hier solle zukünftig das Bestellerprinzip gelten, sodass derjenige zahlen muss, der bestellt. Auch eine Entlastung bei Nebenkosten für Notar- und Grundbucheinträge durch niedrigere Pauschalen wird diskutiert.

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