Statistisch erhalten Frauen bei vergleichbarer Arbeit weniger Geld. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll die geschlechtsbezogenen Entgeltunterschiede verringern. Dazu besteht in Betrieben ab 200 Beschäftigten ein Auskunftsanspruch über die Durchschnittsvergütung vergleichbarer Mitarbeiter. Betroffene Arbeitgeber müssen wissen, welche Angaben sie machen müssen und wie der Durchschnitt zu berechnen ist.
Was bei der Kündigung gegenüber Schwerbehinderten zu beachten ist
Will ein Arbeitgeber gegenüber einem Schwerbehinderten oder Gleichgestellten kündigen, sind Besonderheiten zu beachten, insbesondere die einzuholende Zustimmung des Integrationsamts. Das kann auch gelten, wenn der kündigende Arbeitgeber noch nichts von der Schwerbehinderung weiß. Neu ist eine Gesetzesänderung, wonach auch die vorherige Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung (sofern vorhanden) Wirksamkeitsvoraussetzung ist.
Neuer Gesetzentwurf zu den mangelbedingten Kosten von Aus- und Einbau
Bisher gilt der Grundsatz, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache zwar nachbessern oder nachliefern muss, für die mit dem Aus- und Einbau entstehenden Kosten aber nicht aufkommen muss. Dies soll laut einem vorgelegten Gesetzesentwurf bald geändert werden, wonach Folge einer mangelhaften Lieferung auch die Übernahme dieser Kosten für Aus- und Einbau sein soll.
Immer wieder neue Pflichtangaben
Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.
Wer muss den Makler bezahlen?
Im Mietrecht gilt das „Bestellerprinzip“: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er ihn auch bezahlen und darf dies nicht auf den Mieter abwälzen. Bei einem Verkauf einer Immobilie gilt das bislang nicht, derzeit wird aber eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert.
Mindestlohn steigt auf EUR 8,84
Der gesetzliche Mindestlohn von EUR 8,50 gilt seit 2015. Alle zwei Jahre soll eine Überprüfung und Anpassung stattfinden. Deshalb steigt er zum 01.01.2017 auf EUR 8,84. Demzufolge ist erforderlich, die Vergütungshöhe im Niedriglohnbereich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bei Minijobs muss darauf geachtet werden, dass auch weiterhin EUR 450,00 monatlich nicht überschritten werden.
Neues zur Haftung des Bauträgers
Am 12.05.2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, was für Bauträger weitreichende Folgen haben wird. Er hat Klauseln des Inhalts, dass ein Erwerber die vor der Übergabe erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gegen sich gelten lassen muss (sog. Nachzüglerklausel) für unwirksam erklärt.
Schadensersatz wegen überteuerter Lkw
Die Europäische Kommission hat illegale Preisabsprachen der Lkw-Hersteller Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF in den Jahren 1997 bis 2011 aufgedeckt. MAN war auch beteiligt, hatte aber die entscheidenden Hinweise gegeben und blieb deshalb straffrei. Folge des Kartellverstoßes waren überhöhte Lkw-Preise. Vor allem betroffene Lkw-Käufer können nun Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe haben. Wegen drohender Verjährungsfristen sollte aber schnell gehandelt werden.
Ehevertragliche Regelung des Zugewinnausgleichs
Im Falle einer Scheidung berechnet sich der Zugewinnausgleich aus dem Wertzuwachs des Vermögens beider Ehegatten. Dabei ist grundsätzlich auch die Wertentwicklung einer Unternehmensbeteiligung zu berücksichtigen und auszugleichen. Dies kann zu ganz erheblichen und sogar existenzgefährdenden finanziellen Belastungen führen. Durch einen Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich modifiziert oder ausgeschlossen werden.
AGG gilt seit 10 Jahren
Vor 10 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es verbietet bekanntlich die Diskriminierung von Bewerbern und Beschäftigten aus verschiedenen, im Gesetz genannten Gründen. Bei Inkrafttreten gab es großen Wirbel, es wurde eine Prozesswelle mit hohen Entschädigungen befürchtet. Das trat zwar nicht ein, andererseits gibt es aber auch heute noch immer Anlass zu Diskriminierungsklagen, auch wegen Formfehlern. Auch der Rechtsmissbrauch durch „AGG-Hopper“ ist seit 10 Jahren ein Thema. Eine neue Entscheidung des EuGH bestätigt, dass das AGG keine Scheinbewerber schützt, die sich rechtsmissbräuchlich bewerben, um eine Absage zu erhalten und Entschädigung fordern.