Müller-Hof Newsletter – Juni 2017

ars – aktuelles aus Recht und Steuern

Gefahr durch die „Chefmasche“

In den Unternehmen ist eine neue Betrugsmasche festzustellen. Folgender Fall aus unserer Praxis: Die Buchhalterin bekam per E-Mail die Anweisung von ihrem Chef, unverzüglich EUR 45.000,00 an einen bestimmten Lieferanten in Italien zu überweisen. Die Sache sei höchst eilig und unbedingt vertraulich zu behandeln. Beigefügt war eine Rechnung des italienischen Lieferanten, mit welcher für das Unternehmen typische Waren in Rechnung gestellt waren.

Interessant war, dass die Anweisung des Chefs ungefähr den Stil und die Aufmachung hatte, welche von dem Chef üblicherweise gepflegt wurde. Die Buchhalterin ist dennoch stutzig geworden und hat bei dem Geschäftsführer nachgefragt. Es stellte sich heraus, dass die Anweisung zu dieser Zahlung nicht von dem Geschäftsführer stammte. Es handelte sich um einen Fall der sogenannten „Chefmasche“. Mehrere von uns betreute Unternehmen sind aktiv von solchen Fällen betroffen.

Mit der „Chefmasche“ werden aktuell Hunderte von Unternehmen veranlasst, schnell und diskret Geldüberweisungen aus einem erfundenen Grund in das Ausland zu tätigen. Inzwischen geht man davon aus, dass dieser Betrug zu einem Milliardenschaden geführt hat.

Dahinter steckt ein weltweit operierendes Netzwerk aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Die Betrüger arbeiten sorgfältig und bereiten sich gut vor. Sie sind über das Unternehmen bestens im Bilde, haben sich wochenlang vorbereitet und Informationen gesammelt, um ihren Angriff zu starten. Betroffen sind Großkonzerne und insbesondere auch Mittelständler. Besonders anfällig sind eher hierarchisch geführte Unternehmen, in denen Zweifel und Widerspruch unüblich sind. Der Buchhalter oder die Buchhalterin folgen deshalb der Weisung unverzüglich und führen unter Wahrung absoluter Verschwiegenheit die Zahlungsanweisung durch.

Betroffene Mitarbeiter in der Buchhaltung oder in sonstigen Abteilungen, die berechtigt sind, größere Überweisungen zu tätigen, sollten unbedingt auf diese „Chefmasche“ hingewiesen werden. Sollte eine Überweisung aufgrund einer Betrugstat erfolgt sein, sollten nicht nur die Anwälte, sondern auch die Polizei sowie die Hausbank unverzüglich eingeschaltet werden, um den Geldtransfer vielleicht noch zu stoppen.

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Infos aus unserer Kanzlei: