Ab 24.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Sie bringt für alle Unternehmen Änderungen und neue Pflichten, die zur Vermeidung von Bußgeldern eingehalten werden sollten. Dazu zählen z.B. Dokumentations- und Nachweispflichten sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung. Die Zeit drängt.
Bauträgerrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegenüber dem Bauträger?
Gegenüber einem Bauträger kann die Schlüsselübergabe zu einer bezugsfertig hergestellten Wohnung im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wenn der Erwerber seinen vertraglichen Zahlungspflichten bis auf einen geringfügigen Teil nachgekommen ist und der Bauträger die Schlüsselübergabe zu Unrecht verweigert. Dies hat das Kammergericht Berlin in einem neuen Urteil entschieden.
Arbeitsrecht: Weisungen nach billigem Ermessen
Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers wird durch Weisungen präzisiert. Der Arbeitgeber muss dabei „billiges Ermessen“ walten lassen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer eine Weisung ignorieren darf, wenn sie nicht billigem Ermessen entspricht, oder ob er darüber erst eine gerichtliche Feststellung herbeiführen muss.
Ist der Ehevertrag (noch) wirksam?
Im Falle einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich enorme wirtschaftliche Bedeutung haben. Vor allem Unternehmer bemühen sich oft, sich vor den negativen Folgen durch einen Ehevertrag zu schützen. Nach neuen Gerichtsentscheidungen findet allerdings bei einer Scheidung eine gerichtliche Prüfung statt, ob der Ehevertrag im Zeitpunkt der Trennung eine unzumutbare Belastung der anderen Seite darstellt und deshalb möglicherweise unwirksam ist. Es empfiehlt sich deshalb eine regelmäßige Überprüfung, ob der Ehevertrag noch zu den aktuellen Lebensverhältnissen passt.
Erste LAG-Entscheidung zum Bildungsgesetz
Zum Juli 2017 ist das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung für maximal fünf Tage pro Jahr, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden oder zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu qualifizieren. Bisher gibt es nur wenige Gerichtsverfahren zu diesem Gesetz, sie betreffen fast immer die Auslegung des Begriffs der „politischen Weiterbildung“. Nach verschiedenen Urteilen von Arbeitsgerichten hat nun zum ersten Mal das Landesarbeitsgericht als höhere Instanz hierzu eine Entscheidung gefällt.
Gefahr durch die „Chefmasche“
Es häufen sich Betrugsfälle nach der „Chefmasche“: In gefälschten E-Mails, die angeblich vom Chef stammen, werden Mitarbeiter zur eiligen Überweisung z.B. an angebliche ausländische Lieferanten aufgefordert und um Vertraulichkeit gebeten. Die Praxis zeigt, dass Mitarbeiter immer wieder darauf reinfallen und die Masche funktioniert. Um das Unternehmen zu schützen, sind Vorkehrungen zu treffen.
Miet- und Pachtrecht: Verspätete Abrechnung von Betriebskosten durch Hausverwaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 249/15) mit dem in der Praxis recht häufig vorkommenden Problem auseinandergesetzt, ob der Vermieter einer Eigentumswohnung trotz Überschreitung der in § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Frist gegenüber seinem Mieter einen Anspruch auf Zahlung der Nachforderung hat, wenn der Hausverwalter die Jahresabrechnung verspätet vorlegt.
Arbeitsrecht: Neues Gesetz gegen niedrigeres Entgelt für Frauen
Statistisch erhalten Frauen bei vergleichbarer Arbeit weniger Geld. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll die geschlechtsbezogenen Entgeltunterschiede verringern. Dazu besteht in Betrieben ab 200 Beschäftigten ein Auskunftsanspruch über die Durchschnittsvergütung vergleichbarer Mitarbeiter. Betroffene Arbeitgeber müssen wissen, welche Angaben sie machen müssen und wie der Durchschnitt zu berechnen ist.
Neuer Gesetzentwurf zu den mangelbedingten Kosten von Aus- und Einbau
Bisher gilt der Grundsatz, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache zwar nachbessern oder nachliefern muss, für die mit dem Aus- und Einbau entstehenden Kosten aber nicht aufkommen muss. Dies soll laut einem vorgelegten Gesetzesentwurf bald geändert werden, wonach Folge einer mangelhaften Lieferung auch die Übernahme dieser Kosten für Aus- und Einbau sein soll.
Wer muss den Makler bezahlen?
Im Mietrecht gilt das „Bestellerprinzip“: Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er ihn auch bezahlen und darf dies nicht auf den Mieter abwälzen. Bei einem Verkauf einer Immobilie gilt das bislang nicht, derzeit wird aber eine entsprechende Gesetzesänderung diskutiert.
