Müller-Hof Newsletter – Juni 2016
ars – aktuelles aus Recht und Steuern
Kann der Mieter einen Mietvertrag widerrufen?
Bislang kannte man Widerrufsrechte des Verbrauchers vor allem beim Versandhandel. Der Gesetzgeber sieht aber auch ein Widerrufsrecht des Mieters bei Abschluss des Mietvertrages vor.
Grundvoraussetzung für das Entstehen des Widerrufsrechts ist, dass der Vermieter Unternehmer und der Mieter Verbraucher ist. Verbraucher sind ausschließlich natürliche Personen, welche Verträge zu privaten Zwecken abschließen. Der Vertragsabschluss darf also gerade nicht der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Mieters dienen. Auf Mieterseite wird die Verbrauchereigenschaft immer dann anzunehmen sein, wenn er einen Mietvertrag ausschließlich zu Wohnzwecken abschließt.
Weniger eindeutig gestaltet sich die Beurteilung auf Vermieterseite. Bei der Beurteilung, ob der Vermieter Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist, kommt es nicht auf die gewerbliche oder die steuerrechtliche Betrachtung an. Als Wohnungsvermieter ist man daher nicht automatisch Unternehmer, nur weil man eine Wohnung vermietet und sich hieraus eine Rendite verspricht. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Vermietertätigkeit über eine reine Vermögensverwaltung hinaus geht und der Erwerb im Vordergrund steht. Dies wird nach ständiger Rechtsprechung immer dann angenommen, wenn der Vermieter einen Wohnungsbestand von mindestens acht bis zehn Wohnungen hält.
Neben der Frage, ob der Vermieter ein Unternehmer und der Mieter ein Verbraucher ist, ist für das Widerrufsrecht des Mieters auch auf die Wohnungsbesichtigung abzustellen. Hat vor Abschluss des Mietvertrages eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden, fehlt es an dem „Überrumpelungseffekt“, der dem verbraucherrechtlichen Widerrufsrecht innewohnt, sodass ein Widerrufsrecht des Mieters ausscheidet. Nur wenn die Wohnung vor Vertragsabschluss nicht besichtigt wurde, was selten vorkommt, kommt der Mieter in den Genuss des Widerrufsrechtes. Deshalb wird in der Praxis nur in außergewöhnlichen Fällen ein Widerrufsrecht bestehen.
Die Frist für den Widerruf würde bei ordnungsgemäßer Belehrung 14 Tage betragen, ohne ausreichende Belehrung ein Jahr und 14 Tage.