Bei Versand von Werbung per E-Mail ist nicht nur der Datenschutz zu beachten, die Werbung muss auch wettbewerbsrechtlich zulässig sein. Der BGH sieht in der Bitte um eine „5-Sterne-Beurteilung“ einen Wettbewerbsverstoß.
Ein aktueller Beitrag zum Wettbewerbsrecht von Anwalt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bei Müller-Hof Rechtsanwälte in Karlsruhe