Bußgelder werden höher, „Schmerzensgeld“ könnte es zukünftig auch schon bei Bagatellverstößen geben, warnt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz.
Wettbewerbsrecht: Unterlassungserklärungen – immer erst prüfen und dann unterschreiben
Wer sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, rechtswidrige Werbung zukünftig zu unterlassen, muss sicherstellen, dass er dies auch tatsächlich einhält. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt zeigt, welche Risiken bestehen, wenn man etwas übersieht. Näheres ergibt sich aus dem Beitrag von Rechtsanwalt Volkmar Nicodemus, der als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Entscheidung erläutert.
Vertriebsrecht: Herstellergarantie als Haftungsfalle
Wer als Händler eine „Garantie“ gibt, muss gegenüber einem Verbraucher nähere Angaben machen. Verschiedene Gerichtsurteile sehen für den Händler noch weitergehende Informationspflichten als bisher angenommen. Näheres ist dem aktuellen Beitrag von Herrn Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, zu entnehmen.
Volkmar Nicodemus
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Wettbewerbsrecht: Verknüpfung von Werbeeinwilligung und Gewinnspielen zulässig
Wer bei einem Gewinnspiel teilnimmt, soll dabei häufig auch sein Einverständnis erklären, zukünftig Werbung verschiedener Art zu erhalten. Das kann bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig sein, weiß Fachanwalt Volkmar Nicodemus von Müller-Hof Rechtsanwälte.
Wettbewerbsrecht: Wann ist E-Mail-Werbung legal?
Bei Versand von Werbung per E-Mail ist nicht nur der Datenschutz zu beachten, die Werbung muss auch wettbewerbsrechtlich zulässig sein. Der BGH sieht in der Bitte um eine „5-Sterne-Beurteilung“ einen Wettbewerbsverstoß.
Ein aktueller Beitrag zum Wettbewerbsrecht von Anwalt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz bei Müller-Hof Rechtsanwälte in Karlsruhe
Datenschutz: Neues zum Datenschutz
Nachdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, gibt es inzwischen weitere Klärungen der Rechtslage zum Thema Datenschutz und Wettbewerb durch Gerichtsurteile und Äußerungen der Aufsichtsbehörden.
Ein aktueller Beitrag zum Datenschutz von Rechtsanwalt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei Müller-Hof Karlsruhe
Gewerblicher Rechtsschutz: Wie weit reicht die Unterlassungsverpflichtung?
Wer im gewerblichen Rechtsschutz zur Unterlassung verpflichtet wird, hat für die Zukunft bestimmte Geschäftstätigkeiten oder Verhaltensweisen zu unterlassen. Dazu zählt aber auch, dass noch bestehende Rechtsverstöße beseitigt werden müssen, also z.B. Werbung angepasst werden muss. Der Bundesgerichtshof geht nun so weit, dass auch ein Rückruf gefordert wird in Form des Versuchs, die beanstandeten Produkte vom Markt zurückzuholen.
Datenschutz: Bald gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung
Ab 24.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Sie bringt für alle Unternehmen Änderungen und neue Pflichten, die zur Vermeidung von Bußgeldern eingehalten werden sollten. Dazu zählen z.B. Dokumentations- und Nachweispflichten sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung. Die Zeit drängt.
Immer wieder neue Pflichtangaben
Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.