Schimmel an den Wänden beruht oft auf unzureichendem Lüften und nicht auf Baumängeln. Laut BGH kann nicht pauschal festgelegt werden, in welchem Umfang Mieterlüften und heizen müssen.
Ein aktueller Beitrag zum Mietrecht von Rechtsanwalt Stephan Stöcker, Anwalt für Mietrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe