Müller-Hof Newsletter – Juni 2025
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IT-Recht: Wer sagt schon „nein“ zu Cookies…?
Aus Sicht der Webseitenbetreiber sagen zu viele Nutzer „nein“ zu Cookies – und deswegen ist das Ablehnen von nicht technisch erforderlichen Cookies oftmals gar nicht so einfach.
Eine durchaus „typische“ Gestaltung eines Cookie-Banners ist jetzt vom Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 19.03.2025, Az. 10 A 5385/22) beurteilt worden. Auf der ersten Seite des verwendeten Banners gab es nur die Alternativen „Alle akzeptieren“ oder „Einstellungen“. Hinter den „Einstellungen“ steckte eine zweite Ebene, auf der unterschiedliche Cookie-Bereiche genannt wurden. Dort gab es die Schaltflächen „Alle akzeptieren“ und „Auswahl speichern“.
Das reiche nicht, so das Verwaltungsgericht Hannover, und erklärte dies für unzulässig. Nutzer würden regelmäßig versuchen, das Banner schnell verschwinden zu lassen, um die Website lesen zu können. Deshalb würden sie eine Auswahl auf erster Ebene treffen, die dies ermögliche. Auch sei nicht (klar) erkennbar, dass beim Klick auf „Einstellungen“ die Einwilligung verweigert werden könne. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Hannover erscheint demnach eine „Alles Ablehnen“-Option direkt in der ersten Ebene erforderlich.
In der gleichen Entscheidung wird festgehalten, dass genau zu schauen ist, ob ein Dienst wirklich „notwendig“ ist, weil ansonsten eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist. Der Google Tag Manager diene allein dazu, andere Dienste leichter einzubinden. Dies sei jedoch nur ein Vorteil für den Websitebetreiber, nicht aber für den Nutzer. Er sei deshalb nicht „notwendig“.
Fazit: Es gibt viele „pragmatische“ Lösungen bei den Cookies. Oft werden diese über Jahre auch nicht beanstandet. Aber wenn das doch einmal passiert, können sich allzu pragmatische Lösungen schnell als „nicht rechtssicher“ herausstellen. Die Sicht des Verwaltungsgerichts als erste Instanz mag streng sein. Es ist aber gut möglich, dass höhere Instanzen das nicht anders sehen werden.