Müller-Hof Newsletter – Dezember 2025
art – AktuelleRechtsTipps
Familienrecht: Pflicht getrenntlebender Ehegatten zur Mitwirkung bei Anschlussfinanzierung
Getrenntlebende oder geschiedene Ehegatten können verpflichtet sein, an einer wirtschaftlich sinnvollen Anschlussfinanzierung für eine gemeinsame Immobilie mitzuwirken. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der fortwirkenden gegenseitigen Beistandspflicht, die auch nach einer Scheidung bestehen kann, wenn gemeinsames Vermögen – etwa ein gemeinsam finanziertes Haus – betroffen ist.
Die gegenseitige Beistandspflicht ist ein zentraler Grundsatz des deutschen Ehe- und Familienrechts. Sie verpflichtet Ehegatten, füreinander Verantwortung zu übernehmen und sich gegenseitig zu unterstützen – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Während der Ehe bedeutet das, dass beide Partner wirtschaftlich vernünftig handeln, sich gegenseitig fördern und Belastungen gerecht verteilen. Dazu gehört auch, bei Entscheidungen über Kredite oder die Verwaltung gemeinsamer Werte das gemeinsame Interesse im Blick zu behalten.
Nach einer Trennung oder Scheidung endet die eheliche Lebensgemeinschaft zwar rechtlich, doch bestimmte Pflichten können fortbestehen, beispielsweise wenn weiterhin gemeinsames Eigentum oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen bestehen. In solchen Fällen wirkt die Beistandspflicht in abgeschwächter Form weiter – insbesondere, wenn wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden müssen, die beide Parteien betreffen.
Das bedeutet konkret: Auch geschiedene Ehepartner müssen bei wichtigen finanziellen Fragen rund um das gemeinsame Eigentum – etwa bei einer Hausfinanzierung oder laufenden Immobilienkrediten – so handeln, dass keinem der beiden unnötige Nachteile entstehen. Beide Seiten sind verpflichtet, an sinnvollen Maßnahmen mitzuwirken, die die finanzielle Belastung verringern, zum Beispiel durch eine günstigere Anschlussfinanzierung für das gemeinsame Haus. Eine verweigerte Zustimmung zu einer solchen Refinanzierung kann nicht nur wirtschaftlich unvernünftig sein, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Das Familienrecht verlangt von ehemaligen Ehepartnern, trotz Trennung verantwortungsbewusst mit gemeinsamem Vermögen umzugehen – zum Schutz beider Seiten.

