Rechtsanwältin Desislava Sabcheva zeigt auf, welche Änderungen in der Produkthaftung durch eine neue Richtlinie zu erwarten sind.
Vertriebsrecht: Preisangabenverordnung novelliert
Welche wichtigen Neuerungen sich seit 28.05.2022 aus der geänderten Preisangabenverordnung ergeben, beschreibt Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Vertriebsrecht: Neues Kaufrecht ab Januar 2022
Rechtsanwältin Desislava Sabcheva weist darauf hin, dass umfassende Änderungen im neuen Kaufrecht zu dringendem Handlungsbedarf für Verkäufer führen.
Handelsrecht: Was tun bei gestiegenen Einkaufspreisen?
Derzeit sind viele Händler von erheblich gestiegenen Einkaufspreisen betroffen. Welche Möglichkeiten die Händler und Verkäufer haben, um vorzubeugen oder zu reagieren, erläutert Rechtsanwältin Desislava Sabcheva.
Vertriebsrecht: Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
Unter welchen Voraussetzungen auch ein Vertragshändler bei Vertragende einen Ausgleichsanspruch wie ein Handelsvertreter hat und wie das vermieden werden kann, erläutert Rechtsanwältin Desislava Sabcheva.
Handelsrecht: Verkäufer: Keine zweite Chance zur Nachbesserung!
Wenn der Käufer die Beseitigung von Mängeln verlangt und dafür eine Frist setzt, stellt sich die Frage, ob er dann gleich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn bis zum Fristablauf nicht alle Mängel beseitigt sind. Rechtsanwältin Michelle Jakob erklärt eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs und ihre Auswirkungen.
Vertriebsrecht: Eigene AGB in der Corona-Zeit unerlässlich
Die negative Wirtschaftsentwicklung führt im Handel zu vielen Problemen wie eingeschränkte Liefermöglichkeiten oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. Die gesetzlichen Regelungen sind in der Krise nicht immer hilfreich und angemessen. Die Vorteile von Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu höherer Gewalt, Lieferverzögerungen und Eigentumsvorbehalt sind Gegenstand des Beitrags von Rechtsanwältin Desislava Sabcheva, die im Vertriebsrecht tätig ist.
Vertriebsrecht: Herstellergarantie als Haftungsfalle
Wer als Händler eine „Garantie“ gibt, muss gegenüber einem Verbraucher nähere Angaben machen. Verschiedene Gerichtsurteile sehen für den Händler noch weitergehende Informationspflichten als bisher angenommen. Näheres ist dem aktuellen Beitrag von Herrn Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, zu entnehmen.
Neuer Gesetzentwurf zu den mangelbedingten Kosten von Aus- und Einbau
Bisher gilt der Grundsatz, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache zwar nachbessern oder nachliefern muss, für die mit dem Aus- und Einbau entstehenden Kosten aber nicht aufkommen muss. Dies soll laut einem vorgelegten Gesetzesentwurf bald geändert werden, wonach Folge einer mangelhaften Lieferung auch die Übernahme dieser Kosten für Aus- und Einbau sein soll.
Immer wieder neue Pflichtangaben
Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.