Handelsrecht: Verkäufer: Keine zweite Chance zur Nachbesserung!

Wenn der Käufer die Beseitigung von Mängeln verlangt und dafür eine Frist setzt, stellt sich die Frage, ob er dann gleich vom Vertrag zurücktreten kann, wenn bis zum Fristablauf nicht alle Mängel beseitigt sind. Rechtsanwältin Michelle Jakob erklärt eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs und ihre Auswirkungen.

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Vertriebsrecht: Eigene AGB in der Corona-Zeit unerlässlich

Die negative Wirtschaftsentwicklung führt im Handel zu vielen Problemen wie eingeschränkte Liefermöglichkeiten oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. Die gesetzlichen Regelungen sind in der Krise nicht immer hilfreich und angemessen. Die Vorteile von Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu höherer Gewalt, Lieferverzögerungen und Eigentumsvorbehalt sind Gegenstand des Beitrags von Rechtsanwältin Desislava Sabcheva, die im Vertriebsrecht tätig ist.

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Vertriebsrecht: Herstellergarantie als Haftungsfalle

Wer als Händler eine „Garantie“ gibt, muss gegenüber einem Verbraucher nähere Angaben machen. Verschiedene Gerichtsurteile sehen für den Händler noch weitergehende Informationspflichten als bisher angenommen. Näheres ist dem aktuellen Beitrag von Herrn Volkmar Nicodemus, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, zu entnehmen.

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Neuer Gesetzentwurf zu den mangelbedingten Kosten von Aus- und Einbau

Bisher gilt der Grundsatz, dass der Verkäufer einer mangelhaften Sache zwar nachbessern oder nachliefern muss, für die mit dem Aus- und Einbau entstehenden Kosten aber nicht aufkommen muss. Dies soll laut einem vorgelegten Gesetzesentwurf bald geändert werden, wonach Folge einer mangelhaften Lieferung auch die Übernahme dieser Kosten für Aus- und Einbau sein soll.

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Immer wieder neue Pflichtangaben

Das neue „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz“ führt dazu, dass Händler gegenüber Verbrauchern weitere Pflichtangaben machen müssen. Jeder Unternehmer ab zehn Mitarbeitern (nicht nur Online-Händler) muss vorab auf der Webseite und in AGBs erklären, ob er zur Teilnahme an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist, und sich auch in einem konkreten Streitfall dazu äußern.

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