Baurecht: Einschaltung eines Privatgutachters – Sind die Kosten erstattungsfähig?

Bei komplizierten bautechnischen Fragen, z.B. im Zusammenhang mit Baumängeln, kann die Hinzuziehung eines Gutachters erforderlich erscheinen, wenn man selbst „Laie“ ist. Das OLG Stuttgart hat kürzlich präzisiert, wann die Kosten eines solchen Privatgutachters erstattungsfähig sind. Ein aktueller Beitrag zum Baurecht von Rechtsanwältin Michelle Jakob, Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht sowie Mietrecht und WEG-Recht bei Müller-Hof Rechtsanwälte in Karlsruhe.

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Baurecht: Keine Vergütung bei auswärtigem Vertragsabschluss

Schließt eine Kunde bei sich zu Hause einen Werkvertrag, hat er laut BGH mangels wirksamer Widerrufsbelehrung auch nach vielen Monaten noch ein Widerrufsrecht und muss die bereits erbrachten Leistungen nicht bezahlen.

Ein aktueller Beitrag zum Baurecht von Rechtsanwältin Michelle Jakob, Fachanwältin für Baurecht und Architektenrecht sowie Mietrecht und WEG-Recht bei Müller-Hof in Karlsruhe

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Bauträgerrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegenüber dem Bauträger?

Gegenüber einem Bauträger kann die Schlüsselübergabe zu einer bezugsfertig hergestellten Wohnung im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wenn der Erwerber seinen vertraglichen Zahlungspflichten bis auf einen geringfügigen Teil nachgekommen ist und der Bauträger die Schlüsselübergabe zu Unrecht verweigert. Dies hat das Kammergericht Berlin in einem neuen Urteil entschieden.

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Neues zur Haftung des Bauträgers

Am 12.05.2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, was für Bauträger weitreichende Folgen haben wird. Er hat Klauseln des Inhalts, dass ein Erwerber die vor der Übergabe erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gegen sich gelten lassen muss (sog. Nachzüglerklausel) für unwirksam erklärt.

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Ist Schlussrechnung des Architekten endgültig?

Architektenrechnungen dürfen grundsätzlich die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen Mindestsätze nicht unterschreiten. Wird ein niedrigeres Pauschalhonorar vereinbart, hindert das den Architekten nicht daran, nachträglich mehr Honorar geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob auch dann noch Nachforderungen möglich sind, wenn der Architekt bereits eine Schlussabrechnung seines Honorars vorgenommen hat.

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