Nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg hat ein Arbeitnehmer ein Recht darauf, vom Arbeitgeber eine Kopie seiner dort erfassten personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten zu erhalten. Auch gibt es inzwischen Fälle, in denen erhebliche Schmerzensgeldbeträge wegen eines Datenschutzverstoßes gefordert werden. Mehr zu dieser neuen Entwicklung erfahren Sie in dem aktuellen Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Hertzberg.
Arbeitsrecht: Wann müssen Mitarbeiter Fortbildungskosten zurückzahlen?
Wenn Arbeitgeber teure Fortbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter bezahlen, hätten Sie gerne, dass die Mitarbeiter noch möglichst lange im Unternehmen bleiben, damit es sich lohnt. Rechtlich ist das aber nur beschränkt möglich, wie Martin Hertzberg als Fachanwalt für Arbeitsrecht erläutert.
Arbeitsrecht: Änderungen bei Aushilfen und Geringverdienern
Bei Aushilfen muss eine (Mindest-)Arbeitszeit geregelt werden, sonst gelten nach neuer Regelung 20 Wochenstunden, was zu unerwünschter Sozialversicherungspflicht führen kann. Neu ist auch die Ersetzung der „Gleitzone“ durch einen „Übergangsbereich“ bis EUR 1.300,00 mit Vorteilen für Arbeitnehmer. Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Anwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller-Hof in Karlsruhe.
Arbeitsrecht: Wieder Neues zum Urlaubsverfall von EuGH und BAG
Der EuGH hat den Grundsatz aufgestellt, dass Urlaub nur dann am Jahresende verfällt, wenn Arbeitnehmer ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Urlaubsnahme und den andernfalls eintretenden Urlaubsverfall hingewiesen wurden.
Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller-Hof Karlsruhe
Arbeitsrecht: Neue Regelungen zur Teilzeit
Seit 2019 gibt es für Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf befristete Teilzeit, sogenannte „Brückenteilzeit“. Die Arbeitszeit kann begrenzt für die Dauer von ein bis fünf Jahren reduziert werden und erhöht sich danach wieder automatisch.
Ein aktueller Beitrag zum Arbeitsrecht von Anwalt Martin Hertzberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe
Arbeitsrecht: Neuer Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das geänderte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab 25. Mai 2018 und bringen viele zusätzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten sowie hohe Bußgeldandrohungen mit sich. Dies gilt alles auch für die Nutzung von persönlichen Daten der Arbeitnehmer. Im Arbeitsverhältnis ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder eine freiwillige schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers vorliegt. Es ist wichtig zu wissen, was das im Einzelfall bedeutet, z.B. bei der Bewerberauswahl.
Arbeitsrecht: Weisungen nach billigem Ermessen
Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers wird durch Weisungen präzisiert. Der Arbeitgeber muss dabei „billiges Ermessen“ walten lassen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer eine Weisung ignorieren darf, wenn sie nicht billigem Ermessen entspricht, oder ob er darüber erst eine gerichtliche Feststellung herbeiführen muss.
Erste LAG-Entscheidung zum Bildungsgesetz
Zum Juli 2017 ist das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Es regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung für maximal fünf Tage pro Jahr, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden oder zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu qualifizieren. Bisher gibt es nur wenige Gerichtsverfahren zu diesem Gesetz, sie betreffen fast immer die Auslegung des Begriffs der „politischen Weiterbildung“. Nach verschiedenen Urteilen von Arbeitsgerichten hat nun zum ersten Mal das Landesarbeitsgericht als höhere Instanz hierzu eine Entscheidung gefällt.
Arbeitsrecht: Neues Gesetz gegen niedrigeres Entgelt für Frauen
Statistisch erhalten Frauen bei vergleichbarer Arbeit weniger Geld. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll die geschlechtsbezogenen Entgeltunterschiede verringern. Dazu besteht in Betrieben ab 200 Beschäftigten ein Auskunftsanspruch über die Durchschnittsvergütung vergleichbarer Mitarbeiter. Betroffene Arbeitgeber müssen wissen, welche Angaben sie machen müssen und wie der Durchschnitt zu berechnen ist.

