Für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum ist die WEG zuständig. Wer eigenmächtig solche Arbeiten z.B. an seinen Fenstern vornimmt, riskiert, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Ein aktueller Beitrag zum WEG-Recht von Michelle Jakob, Fachanwältin bei Müller-Hof in Karlsruhe.