Arbeitsrecht: Auskunft und Schmerzensgeld auf datenschutzrechtlicher Grundlage?

Nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg hat ein Arbeitnehmer ein Recht darauf, vom Arbeitgeber eine Kopie seiner dort erfassten personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten zu erhalten. Auch gibt es inzwischen Fälle, in denen erhebliche Schmerzensgeldbeträge wegen eines Datenschutzverstoßes gefordert werden. Mehr zu dieser neuen Entwicklung erfahren Sie in dem aktuellen Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Hertzberg.

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