Erbrecht: Vorsorgevollmacht

Bei einer Vorsorgevollmacht muss nicht nur der Inhalt gut überlegt sein, sondern es muss auch eine passende Form gewählt werden, weiß Rechtsanwältin Ingra Eva Herrmann.

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Gesellschaftsrecht: GmbH: Gesellschafterversammlungen in Zeiten von Covid-19

Zwar wurde nun anlässlich der Corona-Pandemie gesetzlich geregelt, dass Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren nicht mehr unbedingt einstimmig gefasst werden müssen. Eine problemlose Beschlussfassung der GmbH-Gesellschafter ist damit aber noch nicht sichergestellt. Im aktuellen Beitrag zeigt Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, auf, welche offenen Fragen bleiben und wie diese am besten gelöst werden können.

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Gesellschaftsrecht: Der freiwillige Beirat – Beifall oder Beileid?

Auch wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, dass eine GmbH einen Beirat haben muss, und obwohl die Geschäftsführung und Gesellschafter dadurch eingeschränkt werden können, kann es im Einzelfall gute Gründe geben, freiwillig einen Beirat einzurichten. Tipps und Gestaltungsmöglichkeiten enthält der Beitrag von Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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Gewerblicher Rechtsschutz: Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Schutz der „unternehmerischen Kronjuwelen“

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstärkt einerseits den Schutz von Know-How, legt aber andererseits strenge Voraussetzungen fest, damit es überhaupt als „Geheimnis“ zählt. Ein aktueller Beitrag zum Gewerblichen Rechtsschutz von Rechtsanwältin Ingra Eva Herrmann, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Müller-Hof in Karlsruhe.

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Gesellschaftsrecht: Auflösung von Pattsituationen durch „Russian Roulette“ oder „Texas Shoot-out“

Bei Gesellschaften mit zwei gleichberechtigten Gesellschaftern besteht oft das Risiko, dass ein Gesellschafter irgendwann alle gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen blockiert. Um im Falle eines solchen Stillstandes wieder „Bewegung ins Spiel“ zu bringen, gibt es verschiedene Klauseln, die man im Vorfeld nach den individuellen Zielsetzungen der Gesellschafter gestalten und kombinieren kann, wie beispielsweise die „Russian Roulette“-Klausel und die „Texas Shoot-Out“-Klausel. Sie können gesellschaftsrechtliche Pattsituation beseitigen.

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