Am 12.05.2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, was für Bauträger weitreichende Folgen haben wird. Er hat Klauseln des Inhalts, dass ein Erwerber die vor der Übergabe erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gegen sich gelten lassen muss (sog. Nachzüglerklausel) für unwirksam erklärt.
Ist Schlussrechnung des Architekten endgültig?
Architektenrechnungen dürfen grundsätzlich die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgeschriebenen Mindestsätze nicht unterschreiten. Wird ein niedrigeres Pauschalhonorar vereinbart, hindert das den Architekten nicht daran, nachträglich mehr Honorar geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob auch dann noch Nachforderungen möglich sind, wenn der Architekt bereits eine Schlussabrechnung seines Honorars vorgenommen hat.
