Stephan Stöcker, Fachanwalt für Familienrecht, informiert über die Mitwirkungspflichten nach einer Trennung oder Scheidung im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung.
Mietrecht: Wenn der Mitmieter nicht auszieht
Über die Risiken eines ausziehenden Mieters, wenn der Mitmieter (z.B. Ehepartner) in der Wohnung bleibt, informiert Stephan Stöcker, Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht.
Familienrecht: Nachehelicher Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Stephan Stöcker, Fachanwalt für Familienrecht, zeigt auf, in welchen Fällen ausnahmsweise Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Elternteils bestehen können.
Mietrecht: Folgen eines zu hohen Mieterhöhungsverlangens
Was passiert, wenn das Verlangen des Vermieters nach einer Mieterhöhung zu hoch ausfällt, weiß Stephan Stöcker als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Familienrecht: Getrennt und doch nicht getrennt
Auf die Gestaltungsmöglichkeiten der steuerlichen Veranlagung, wenn sich die Eheleute trennen, weist Rechtsanwalt Stephan Stöcker hin.
Mietrecht: Quo vadis Betriebskosten?
Die Entwicklung der Betriebskosten im Mietverhältnis und die Anpassungsmöglichkeiten von Vorauszahlungen beleuchtet Stephan Stöcker, Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht.
Familienrecht: Spekulationssteuer bei Trennung?
Rechtsanwalt Stephan Stöcker erläutert, wie mit sorgfältiger Planung das Steuerrisiko bei Übertragung des Immobilienanteils auf den Ex-Ehepartner vermieden werden kann.
Familienrecht: Die Nutzung der Ehewohnung nach Scheidung
Nach neuer BGH-Rechtsprechung ist es im Falle der Scheidung für einen alleinigen Haus- oder Wohnungseigentümer leichter geworden, die Herausgabe zu verlangen. Die Hintergründe schildert Rechtsanwalt Stephan Stöcker.
Familienrecht: Kindesunterhalt bei erhöhtem Einkommen
Kindesunterhalt richtet sich im Grundsatz nach der „Düsseldorfer Tabelle“, kann bei gut verdienenden Eltern aber auch höher sein. Über neue Rechtsprechung berichtet Rechtsanwalt Stephan Stöcker.
Miet- und Pachtrecht: Lockdown II: Jetzt doch keine Mietzahlung mehr?
Bei coronabedingt weggefallener Nutzungsmöglichkeit von Mieträumen kann eine Vertragsanpassung und eventuell sogar der Wegfall der Zahlungspflicht in Betracht kommen. Stephan Stöcker, Fachanwalt für Mietrecht, erläutert, dass die Zahlungsverpflichtung nicht so einfach wegfällt.
