Der Bundesgerichtshof hat am 18.05.2016 mehrere Urteile gefällt, die Bedeutung für die rechtliche Behandlung illegaler Downloads und diesbezügliche Abmahnungen haben. Dabei ging es vor allem um die Reichweite der Haftung für Fehlverhalten von Familienangehörigen, WG-Mitbewohnern, Besuchern oder sonstigen WLAN-Nutzern. Aber auch zum Streitwert, der für die Abmahnkosten von Bedeutung ist, erging eine Entscheidung.