Gesellschaftsrecht

Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten oder Änderungen in der bestehenden Gesellschaft anstehen, beraten wir Sie gerne. Wir sind auch für Sie da, wenn Ihre Rechte als Geschäftsführer bzw. Vorstand oder als Gesellschafter zu wahren sind. Bei allen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts, sowohl der Gestaltung als auch der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, bringen wir unser wirtschaftliches Verständnis, unsere Gestaltungsideen, unsere Erfahrung und unsere Durchsetzungskraft gerne für Sie ein. Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:

  • Bestellung und Abberufung von Organen
  • Geschäftsführerverträge
  • Gesellschafterstreit
  • Gesellschaftsverträge, Satzungen
  • Gründungsgestaltung und –begleitung
  • Haftung der Geschäftsführer
  • Joint Ventures
  • Liquidation
  • Nachfolgeregelungen
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Umstrukturierung
  • Wettbewerbsverbote

Ihre spezialisierte Rechtsanwältin