Vertragsrecht: VDMA-Lieferbedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen (AGB) erforderlich?

Die Liefer-, Montage- und Reparaturbedingungen des Verbandes Deutscher Maschinen und Anlagenbau e.V. (VDMA) wurden kürzlich aktualisiert, vor allem mit einer erweiterten Haftungsregelung und der Bestimmung, dass der Käufer, wenn er die Kaufsache an einen anderen Ort verbracht hat, bei der Nacherfüllung die dadurch entstehenden Aufwendungen tragen muss. Der Beitrag von Frau Rechtsanwältin Desislava Sabcheva behandelt die Frage, inwieweit eine Abänderung durch eigene AGB in Betracht kommt.

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