Vertriebsrecht: Eigene AGB in der Corona-Zeit unerlässlich

Die negative Wirtschaftsentwicklung führt im Handel zu vielen Problemen wie eingeschränkte Liefermöglichkeiten oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. Die gesetzlichen Regelungen sind in der Krise nicht immer hilfreich und angemessen. Die Vorteile von Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu höherer Gewalt, Lieferverzögerungen und Eigentumsvorbehalt sind Gegenstand des Beitrags von Rechtsanwältin Desislava Sabcheva, die im Vertriebsrecht tätig ist.

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Vertragsrecht: VDMA-Lieferbedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen (AGB) erforderlich?

Die Liefer-, Montage- und Reparaturbedingungen des Verbandes Deutscher Maschinen und Anlagenbau e.V. (VDMA) wurden kürzlich aktualisiert, vor allem mit einer erweiterten Haftungsregelung und der Bestimmung, dass der Käufer, wenn er die Kaufsache an einen anderen Ort verbracht hat, bei der Nacherfüllung die dadurch entstehenden Aufwendungen tragen muss. Der Beitrag von Frau Rechtsanwältin Desislava Sabcheva behandelt die Frage, inwieweit eine Abänderung durch eigene AGB in Betracht kommt.

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