Mit der vertraglichen Vereinbarung eines sofortigen Kündigungsrechts bei Insolvenz des Vertragspartners befasst sich der Beitrag von Rechtsanwältin Desislava Sabcheva.
Vertriebsrecht: Neues Kaufrecht ab Januar 2022
Rechtsanwältin Desislava Sabcheva weist darauf hin, dass umfassende Änderungen im neuen Kaufrecht zu dringendem Handlungsbedarf für Verkäufer führen.
Handelsrecht: Was tun bei gestiegenen Einkaufspreisen?
Derzeit sind viele Händler von erheblich gestiegenen Einkaufspreisen betroffen. Welche Möglichkeiten die Händler und Verkäufer haben, um vorzubeugen oder zu reagieren, erläutert Rechtsanwältin Desislava Sabcheva.
Vertriebsrecht: Der Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
Unter welchen Voraussetzungen auch ein Vertragshändler bei Vertragende einen Ausgleichsanspruch wie ein Handelsvertreter hat und wie das vermieden werden kann, erläutert Rechtsanwältin Desislava Sabcheva.
Vertriebsrecht: Eigene AGB in der Corona-Zeit unerlässlich
Die negative Wirtschaftsentwicklung führt im Handel zu vielen Problemen wie eingeschränkte Liefermöglichkeiten oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. Die gesetzlichen Regelungen sind in der Krise nicht immer hilfreich und angemessen. Die Vorteile von Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu höherer Gewalt, Lieferverzögerungen und Eigentumsvorbehalt sind Gegenstand des Beitrags von Rechtsanwältin Desislava Sabcheva, die im Vertriebsrecht tätig ist.
Vertragsrecht: VDMA-Lieferbedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen (AGB) erforderlich?
Die Liefer-, Montage- und Reparaturbedingungen des Verbandes Deutscher Maschinen und Anlagenbau e.V. (VDMA) wurden kürzlich aktualisiert, vor allem mit einer erweiterten Haftungsregelung und der Bestimmung, dass der Käufer, wenn er die Kaufsache an einen anderen Ort verbracht hat, bei der Nacherfüllung die dadurch entstehenden Aufwendungen tragen muss. Der Beitrag von Frau Rechtsanwältin Desislava Sabcheva behandelt die Frage, inwieweit eine Abänderung durch eigene AGB in Betracht kommt.
Die neue Geschäftsgeheimnis-Richtlinie der EU
Die neue EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen ist von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 09.06.2018 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Darin wird erstmals für einen Schutz auch die Durchführung „angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen“ vorausgesetzt. Dies sowie weitere Neuerungen führen dazu, dass schon jetzt Handlungsbedarf für Unternehmen besteht, um sich darauf vorzubereiten und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherzustellen.
Insolvenzrecht: Risiko der Insolvenzanfechtung wird geringer
Das neue Gesetz zur Reform der Insolvenzanfechtung reduziert das Risiko der Insolvenzanfechtung und Rückforderung erhaltener Zahlungen. Hat ein später insolventes Unternehmen noch Zahlungen geleistet, kann der Insolvenzverwalter diese nicht mehr so leicht zurückfordern wie bisher. Die bloße Gewährung von Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlung) lässt zukünftig nicht mehr auf Kenntnis des Gläubigers von drohender Zahlungsunfähigkeit schließen, sondern der Insolvenzverwalter muss nun Kenntnis von bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit durch weitere Anhaltspunkte beweisen.
Neue Rechtsprechung zu Insolvenzanfechtungen
Wird ein Kunde insolvent, droht durch den Insolvenzverwalter eine Anfechtung von Zahlungen, die der Kunde vor Stellung des Insolvenzantrages geleistet hat. Dabei beruft sich der Insolvenzverwalter darauf, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit damals kannte, z.B. wegen Zahlungsverzuges oder einer vereinbarten Ratenzahlung. Nachdem die Rechtsprechung bislang sehr großzügig eine solche Kenntnis des Gläubigers angenommen hat, ergibt sich aus einem neuen BGH-Urteil eine deutlich gläubigerfreundlichere Tendenz.