Arbeitsrecht: Neuer Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das geänderte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab 25. Mai 2018 und bringen viele zusätzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten sowie hohe Bußgeldandrohungen mit sich. Dies gilt alles auch für die Nutzung von persönlichen Daten der Arbeitnehmer. Im Arbeitsverhältnis ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder eine freiwillige schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers vorliegt. Es ist wichtig zu wissen, was das im Einzelfall bedeutet, z.B. bei der Bewerberauswahl.

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Gesellschaftsrecht: Auflösung von Pattsituationen durch „Russian Roulette“ oder „Texas Shoot-out“

Bei Gesellschaften mit zwei gleichberechtigten Gesellschaftern besteht oft das Risiko, dass ein Gesellschafter irgendwann alle gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen blockiert. Um im Falle eines solchen Stillstandes wieder „Bewegung ins Spiel“ zu bringen, gibt es verschiedene Klauseln, die man im Vorfeld nach den individuellen Zielsetzungen der Gesellschafter gestalten und kombinieren kann, wie beispielsweise die „Russian Roulette“-Klausel und die „Texas Shoot-Out“-Klausel. Sie können gesellschaftsrechtliche Pattsituation beseitigen.

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Schutz für Vermieter – Mietnomaden erkennen

Veröffentlichungen – 2018 Schutz für Vermieter – Mietnomaden erkennen SWR Landesschau Baden-Württemberg 07.03.2018 Link zum Video: https://www.swr.de/landesschau-bw/schutz-fuer-vermieter-mietnomaden-erkennen/-/id=122182/did=21296004/nid=122182/7tga0t/index.html Infos aus unserer Kanzlei:Wohnungseigentumsrecht: Achtung Hausverwalter…
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Familienrecht: Nach Trennung Kinderbetreuung durch beide Eltern abwechselnd?

Wenn sich Eltern trennen, ist das gängige Modell nach dem klassischen Bild der Hausfrauenehe“, dass die Mutter die Betreuung des gemeinsamen Kindes übernimmt. Zunehmend kommt stattdessen auch umgekehrt die Betreuung durch den Vater in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat nun anerkannt, dass unter Bestimmten Voraussetzungen auch ein „paritätisches Wechselmodell“ gefordert werden kann, bei dem das Kind in beiden Haushalten zu gleichen Teilen betreut wird, z.B. mit Wechsel im Wochenrhythmus.

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