Prozessrecht
Müller-Hof | Rechtsanwälte in Karlsruhe übernehmen die Prozessvertretung vor Gericht für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen.
Sie sind berechtigt, bei allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten aufzutreten sowie bei den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten aller Instanzen und dem Bundesverfassungsgericht. Sie übernehmen auch die Vertretung vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten (z.B. ICC Paris).
Prozesse im Ausland werden mit dort zugelassenen Kollegen gemeinsam geführt und begleitet.
Anwälte:
alle Anwälte der Kanzlei
Beispiele:
Klageverfahren, Abwehr von Klagen
Berufungs- und Revisionsverfahren
Vorläufiger Rechtsschutz
Gerichtliches Mahnverfahren
Nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren
