Dr. Ulrich Müller

Kontakt

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Vita

Herr Rechtsanwalt Dr. Müller ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das gesamte Bankrecht und Kapitalanlagerecht.  

Mit fast 30-jähriger Erfahrung als Justiziar von genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und als spezialisierter Anwalt zählt Herr Rechtsanwalt Dr. Müller zu den erfahrensten Bankrechtlern. Zu seinen Mandanten in ganz Deutschland gehören zahlreiche Banken, insbesondere Volks- und Raiffeisenbanken, Spitzeninstitute des genossenschaftlichen Verbandes, aber auch Wirtschaftsunternehmen.  

Die Tätigkeit im Bankrecht umfasst unter anderem die Bereiche Konto-, Zahlungsverkehrs-, Kredit- und Kreditsicherungsrecht und das Recht der Bankenaufsicht.  

Im Zuge der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich als wesentlicher Schwerpunkt das Kapitalanlagerecht heraus gebildet, das sich mit Fragen des Wertpapierrechts, der Anlageberatung, des Prospektrechts und der Prospekthaftung ebenso befasst wie mit Fragen der Vermögensverwaltung (Family office).  

Das Dienstleistungsangebot wird abgerundet durch Beratung und Vertretung der Mandanten im Immobilien-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Handels– und Wirtschaftsrecht sowie im Recht der Zwangsvollstreckung, der Zwangsversteigerung und im Insolvenzrecht.  

Herr Dr. Müller ist seit 1984 als Rechtsanwalt für Kreditgenossenschaften (Banken) tätig und wurde als einer der ersten zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ernannt. Seit 2009 ist er bei Müller-Hof | Rechtsanwälte in Karlsruhe.